AGB | Hypnose Billstein
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Hypnosetherapiepraxis erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden und erkennt diese als verbindlich an. Diese AGB regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Hypnosetherapiepraxis und haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden, um wirksam zu sein.

 

Stand: 15.06.2023

1. Terminvereinbarung

1.1 Termine für Hypnosesitzungen können im Voraus vereinbart werden.

1.2 Änderungen oder Stornierungen sind bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

2. Zahlung

2.1 Die Bezahlung erfolgt im Voraus oder am Tag der Sitzung, je nach individueller Vereinbarung.

2.2 Bei Paketbuchungen gelten die festgelegten Zahlungsbedingungen.

3. Kurzfristige Absagen und Vergütungsanspruch

3.1 Wird ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen oder erst innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin angesagt, so ist es uns meistens nicht mehr möglich, diesen Termin so kurzfristig noch anderweitig zu besetzen, so dass uns dadurch ein echter materieller Schaden entsteht.

Daher müssen wir bei Nichtwahrnehmung oder kurzfristiger Absage eines Behandlungstermins gemäß §§ 611, 615 Satz 1 BGB sowie § 296 BGB einen Vergütungsanspruch in Höhe der vereinbarten Behandlungsgebühr geltend machen.

Unter diese Regelung fällt auch z.B. die Absage eines Montagstermins am vorhergehenden Freitag, da am Wochenende unsere Verwaltung nicht besetzt ist.

Hier die dafür zuständige Erläuterung nach dem BGB
Bei einem Arzt oder Therapeuten, der seine Praxis nach einem konsequenten Bestellsystem führt, nach dem nicht gleichzeitig andere Kunden bzw. Patienten für einen Termin bestellt werden, kann die Terminvereinbarung als eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne des § 296 BGB angesehen werden, mit der Folge, dass sich ein Patient, der einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, zum Zeitpunkt des Behandlungstermins in Annahmeverzug
befindet mit der Folge eines Vergütungsanspruchs nach § 615 S. 1 BGB. Durch die Nichtannahme der ihm

angebotenen Leistung ist der Patient in Annahmeverzug geraten, wobei es auf sein Verschulden nicht ankommt.

4.Vorauszahlungen Einzelsitzungen

4.1Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, dass manche Störungsbilder oft mit gewissen Motivationsschwankungen einher gehen und dass gute Vorsätze je nach momentaner Befindlichkeit oft schnell wieder verworfen werden. Deswegen erleben wir leider öfters, dass fest vereinbarte Termine nicht wahrgenommen oder erst kurz vor den Termin unter allen möglichen Begründungen abgesagt werden. Auf diese Weise können wir aber niemandem helfen. Wir können nur helfen, wenn Sie sich zu 100% entscheiden, Ihr Problem behandeln zu lassen und sich darum verbindlich verpflichten, Ihren fest reservierten Behandlungstermin auch einzuhalten.
Um diese ernste Absicht zu dokumentieren, bitten wir den Patienten in manchen Fällen, die Behandlungsgebühr als Vorauszahlung zu überweisen. Wird dann nach der Terminvereinbarung und der Vorauszahlung der Termin trotzdem nicht wahrgenommen oder erst kurz vorher abgesagt, müssen wir für den materiellen Schaden, der uns durch den Ausfall entstanden ist, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der vereinbarten Behandlungsgebühr berechnen

5.Paketbuchungen

5.1 Sitzungen, die im Rahmen eines Paketangebots zu einem reduzierten Preis erworben wurden, sind von Rückerstattungen ausgeschlossen.

5.2 Paketpreise sind im Voraus zu entrichten und gelten für die vereinbarte Anzahl von Sitzungen.

6. Verantwortlichkeit

6.1 Es besteht kein Heilversprechen. Der Therapeut übernimmt keine Haftung für individuelle Ergebnisse der Hypnosesitzungen.

6.2. Die Teilnahme an Hypnosesitzungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Klienten.

7. Ablehnung von Behandlungen

7.1 Die Praxis behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen eine Behandlung abzulehnen oder eine laufende Therapie abzubrechen. Diese Entscheidung kann aus verschiedenen fachlichen Gründen notwendig sein und obliegt allein dem Therapeuten bzw. der Verwaltung des Instituts

Eigenverantwortung und Kostenübernahme:

8. Kostenübernahme durch die Krankenkasse

8.1 Die Kosten für Hypnosesitzungen werden nur in manchen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Kunden sind daher selbst dafür verantwortlich, die anfallenden Kosten zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme von Kosten durch Krankenkassen nur in spezifischen Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Kunden werden ermutigt, diesbezüglich direkt mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die individuellen Möglichkeiten der Kostenübernahme zu klären. Die Hypnosetherapiepraxis haftet nicht für etwaige Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, und Kunden sind verpflichtet, sämtliche anfallenden Gebühren für die erbrachten Dienstleistungen selbst zu begleichen.

9. Salvatorische Klausel:

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Nutzung der Dienstleistungen der Hypnosetherapiepraxis unterliegt diesen AGB. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.

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